Herzlich willkommen!
„Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; für einen Mathematiker ist es zu schwierig“, sagte einst Albert Einstein.
Philosophen sind wir nicht. Dafür aber kompetente Berater in allen steuer- und wirtschaftlich relevanten Bereichen. Egal ob Sie Unternehmer sind, Freiberufler oder Arbeitnehmer, Hauseigentümer oder Kapitalanleger. Wir beraten Sie vorausschauend und zuverlässig. Mehr über uns und unser Beratungsangebot erfahren Sie unter „Leistungen“.
Zu Ihrem Schutz möchten wir in der aktuellen Situation soweit wie möglich auf Termine hier in unserer Kanzlei verzichten. Wir bitten um Verständnis. Aber rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine Mail. Haben Sie Fragen zu Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung oder zum Jahresabschluss? Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung oder möchten Sie die Steuersparmöglichkeiten Ihres Gewerbes prüfen lassen? Oder stehen Sie vor besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise? Melden Sie sich, wir kümmern uns um Ihre Themen.
Noch eine wichtige Neuigkeit: Antrag auf Überbrückungshilfen
Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Die Überbrückungshilfen bieten finanzielle Unterstützung für betroffene Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die Antragsvoraussetzungen für diese Überbrückungshilfe sind angepasst worden. Bei der Beantragung spielen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine wichtige Rolle.
Die Überbrückungshilfe von Bund und Ländern soll kleinen und mittelständischen Unternehmen, welche durch die Corona-bedingten Auflagen Umsatzrückgänge erfahren haben, helfen diese abzumildern. Das Programm schließt an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an.
Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe diesmal jedoch nur von einem Steuerberater oder vereidigten Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer. Bitte melden Sie sich, damit wir Möglichkeiten und Fristen prüfen können.
Die Kosten für den prüfenden Dritten müssen vom Antragsteller selbst getragen werden, sind jedoch im Rahmen der Überbrückungshilfe erstattungsfähig.
Mein Team und ich sind für Sie da!
Ihr
Friedhelm Dietz